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Bei All-in-Verträge ist zu beachten, dass durch die tatsächlich geleisteten Mehr- bzw. Überstunden im Kalenderjahresschnitt der kollektivvertragliche Mindestbezug nicht unterschritten wird.
Aktuelles ThemaUnkategorisiert
7. Juli 2015

All-in-Verträge

Ein manchmal eher heikles Thema in Vertragsverhandlungen am Ende eines Recruiting-Prozesses, das von den Gesprächspartnern/-innen sehr unterschiedlich interpretiert werden kann und einer genauen Erklärung bedarf. Insbesondere Kandidaten/-innen mit geringerer Berufserfahrung…

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