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Ghosting – Strategien, um das Phänomen zu vermeiden

By Aktuelles Thema, Personalberatung

In Kürze: Das Phänomen Ghosting, welches ursprünglich aus der Dating-Welt kommt, ist nun in der Arbeitswelt angekommen: Wenn eine favorisierte Bewerberin/ ein favorisierter Bewerber sich plötzlich nicht mehr meldet und jeglichen Kontakt  zum Unternehmen abbricht. Damit Sie sich als ArbeitgeberIn davor schützen können, haben wir die wichtigsten Tipps für Sie zusammengefasst: Ermöglichen Sie einen raschen Bewerbungsprozess, informieren Sie Ihre BewerberInnen regelmäßig über den Status des Bewerbungsprozesses und vermeiden Sie Jobghosting von ihrer Seite aus.


Ghosting beschreibt die Situation, wenn eine Person ohne Vorwarnung plötzlich jeglichen Kontakt zu einer anderen Person abbricht – in der Arbeitswelt ist dies ursprünglich lediglich von Arbeitgeberseite bekannt: Kandidatinnen und Kandidaten stecken viel Zeit und Mühe in die Gestaltung ihres CVs und Motivationsschreibens und erhalten dann keinerlei Rückmeldung vom Unternehmen. Nun hat sich der Spieß umgedreht und immer mehr ArbeitgeberInnen und Personalistinnen und Personalisten werden von BewerberInnen „geghostet“ – d. h. sie melden sich während des Bewerbungsprozesses nicht mehr und tauchen ohne Erklärung sprichwörtlich unter.

Die Gründe für Jobghosting lassen sich nur erahnen. Ein möglicher Grund könnte die Situation des Bewerbermarktes sein – Kandidatinnen und Kandidaten können sich aufgrund von vielen Jobangeboten aussuchen, wo sie arbeiten wollen, und vernachlässigen dabei, alternativen Angeboten abzusagen. Auch wenn Absagen unangenehm sind, ist es wichtig, dass beide Seiten offen und ehrlich miteinander kommunizieren und bei Desinteresse absagen.

Damit Sie sich als ArbeitgeberIn davor, soweit es geht, schützen können, haben wir für Sie die wichtigsten drei Tipps zusammengefasst:

  1. Rascher Bewerbungsprozess

Das wichtigste vorab – je schneller und effizienter der Bewerbungsprozess für Interessentinnen und Interessenten abläuft, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese am Weg von der Bewerbung bis hin zum ersten Arbeitstag abspringen und untertauchen. Vergessen Sie nicht – qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten haben oftmals mehrere Angebote auf dem Tisch liegen, seien Sie daher schnell in der Entscheidungsfindung!

  1. Transparenz und Feedback

Regelmäßiger Kontakt und Updates an BewerberInnen zum momentanen Status der Bewerbung können ebenfalls Abhilfe leisten – Unternehmen, die auf transparente Bewerbungsprozesse und regelmäßige Feedbacks setzen, müssen seltener fürchten, Ghosting seitens der Kandidatinnen und Kandidaten zu erleben. Wenn BewerberInnen wissen, wo sie gerade im Prozess stehen, fällt es ihnen leichter, ebenso transparent hinsichtlich möglicher alternativer Jobangebote zu kommunizieren.

  1. Vermeidung von Jobghosting seitens ArbeitgeberInnen

Auch ArbeitgeberInnen sind angehalten, kein Jobghosting gegenüber BewerberInnen zu betreiben – Unternehmen, die sich auf Bewerbungen nicht melden oder nach einem persönlichen Gespräch nie eine Absage aussprechen, können damit rechnen, dass sich betroffene Kandidatinnen und Kandidaten auf diversen Bewertungsplattformen zu diesem Zustand äußern werden, was zusätzlich negative Konsequenzen für die Employer Brand haben kann. Achten Sie darauf, dass auch Job-AnwärterInnen, deren Profil der Jobbeschreibung nicht entsprochen hat, im Prozess wertgeschätzt werden. Senden Sie lieber gleich eine Absage, als den Kontakt einfach abzubrechen – denn wer weiß, BewerberInnen, die aktuell nicht gepasst haben, können für eine zukünftige Position wieder in Frage kommen …

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