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Webinar „Recruiting Talk“: Gehaltstransparenz ab 2026 – Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

By Aktuelles Thema

Webinar: 1. Juli 2025, 10:00 – 11:00 Uhr
Gehaltstransparenz ab 2026 – Was Arbeitgeber in Deutschland jetzt wissen müssen

Zu Beginn, die nackten Zahlen: In der EU liegt der Gender Pay Gap bei 12 %, in Deutschland bei 17,6 % und in Österreich bei 18,3 % (laut Eurostat). Wir sehen: Es gibt noch viel zu tun, um den „Gap“ zu schließen!

So zielt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU) darauf ab, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede abzubauen und mehr Chancengleichheit zu schaffen. Die neue Richtlinie für mehr Lohntransparenz wird für deutsche Unternehmen im Jahr 2026 schlagend.

Was bedeutet dies für Unternehmen, HR-Abteilungen und Führungskräfte in Deutschland? Welche konkreten gesetzlichen Anforderungen treten in Deutschland in Kraft? Welche Sanktionen drohen Unternehmen bei Nichteinhaltung?

Wie sehen dabei die Pflichten für Arbeitgeber aus und was muss dabei in Bezug auf Datenschutz beachtet werden? Wie kann Gehaltstransparenz zur Reduktion geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede beitragen? Und welche rechtlichen Schritte können Mitarbeitende bei vermuteter Ungleichbehandlung einleiten?

Fragen wie diese und viele mehr beleuchten wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Gereon Gromek in der ersten Folge unserer neuen Webinarreihe Recruiting Talk – HR im Reality Check.

WEBINAR >> RECRUITING TALK – HR im Reality Check <<

Gehaltstransparenz ab 2026 – Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Dienstag, 1. Juli 2025, 10:00 – 11:00 Uhr

 

Das erwartet Sie:

✅ Überblick über die Lage zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU) ab 2026 in Deutschland

✅ Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten

✅ Rechtliche Fallstricke, mögliche Konsequenzen und Handlungsempfehlungen

✅ Auswirkungen auf Recruiting, Employer Branding und Mitarbeiter*innenbindung

✅ Q&A mit einem erfahrenen Arbeitsrechtsexperten


Die Sprecher

Gereon Gromek, Rechtsanwalt, Gründer & Inhaber
Gereon Gromek ist seit 2004 Anwalt und berät Mitarbeitende sowie Unternehmen besonders im Arbeitsrecht. Durch seine eigene Gründung und Skalierung eines Startups bringt er seine Erfahrungen als Unternehmer in die Rechtsberatung mit ein.

Timm Schröder, Geschäftsführer Iventa Germany
Timm Schröder moderiert die Iventa Webinar-Serie und ist mit seiner Erfahrung als Peoplemanager seit 20 Jahren besonders gespannt auf die praktischen Empfehlungen aus der Sicht eines Rechtsanwalts.


Für wen das Webinar spannend ist:

  • Geschäftsführer*innen
  • HR-Verantwortliche
  • Recruiter*innen
  • Kommunikationsverantwortliche

Holen Sie sich in 60 Minuten Ihren Wissensvorsprung – kompakt und auf den Punkt gebracht!

Nutzen Sie die Chance, Ihre persönlichen Fragen zu klären!
Wir freuen uns auf Sie!

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Stellenanzeigen aus der Perspektive der KandidatInnen

By Aktuelles Thema, Media Service, News

Die Gestaltung und Formulierung der Annonce entscheiden darüber, ob sich der/die aktiv/passiv Jobsuchende darauf bewirbt oder darauf verzichtet bzw. seine/ihre Bewerbung sogar abbricht. Die Impulsgeber dabei sind hauptsächlich die Jobbeschreibung sowie die Formulierung des Jobtitels sowie das Anforderungsprofil. Aus Sicht der KandidatInnen spielt das Inserat noch immer eine wesentliche Rolle. Welche Punkte Unternehmen bei der Erstellung Ihrer Stellenanzeigen vermeiden und beachten sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Die größten NO-GOs bei Stellenanzeigen:

  • Mangelnde Authentizität: Vermeiden Sie blumige Übertreibungen und überzogene Jobtitel sowie unpersönliche Teaser-Fotos ohne Bezug zum Arbeitgeber. Diese schrecken potenzielle BewerberInnen eher ab.
  • Mangelndes Umwerben der KandidatInnen: Ähnlich wie in der Tierwelt möchte auch der/die potenzielle ArbeitnehmerIn „umgarnt“ werden. Unternehmen, die den/die BewerberIn in Bittstellerlage bringen, haben schlechte Chancen – vor allem bei der Fachkräftesuche. Gefragt sind detaillierte Informationen zum Unternehmen und zum Angebot sowie präzise Aufgabenbeschreibungen.
  • Fehlende Gehaltsangaben: Wer für eine realistische Erwartungshaltung sorgen möchte, gibt zumindest einen Gehaltsrahmen und die tatsächlichen Wochenarbeitszeiten an. Lapidare Verweise auf den Kollektivvertrag sind in Österreich nicht zulässig. Laut Gleichbehandlungsbehörde muss ein konkreter Betrag (jedoch nicht das branchenübliche Mindestgehalt, da es abschreckend sein kann) angeführt werden.

Verbesserungsvorschläge und Tipps für Ihre nächste Ausschreibung:

  • Haben Sie Mut zur Individualität und Ehrlichkeit! Beschönigungen führen vor allem zu Frustration und somit zu Fluktuation. Offenheit und Transparenz bringen dem Unternehmen langfristig gesehen ein effizienteres Recruiting.
  • Verwenden Sie gängige Jobtitel! Interessant klingende interne Bezeichnungen sind meistens außerhalb des Unternehmens unbekannt.
  • Realitätsnahe Beschreibungen des Aufgabenbereichs sowie eine authentische Repräsentation der Unternehmenskultur und -philosophie sorgen ebenfalls für ein klares Bild.
  • Eine attraktive und gut gepflegte Karriereseite ist das Aushängeschild jeder Firma. Sie sollten auf einen unkomplizierten Bewerbungsprozess achten, ohne zahllose Pflichtfelder oder langes Warten auf Rückmeldung. Gefragt ist eine einfache Bewerbung mit wenigen Klicks (zum Beispiel via Social-Media-Profil), um den KandidatInnen eine größere Nähe zum Unternehmen zu ermöglichen.

© Iventa.
The Human Management Group.